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Verbrauchsausweis - Self Service per App durch Eigentümer

Produktinformationen "Verbrauchsausweis - Self Service per App durch Eigentümer"

Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs in den vergangenen 3 Abrechnungszeiträumen.
 
Bitte achten Sie darauf, die korrekte Objektart auszuwählen, da eine falsche Auswahl zu einer Stornierung der Bestellung führen kann. 
Bitte lesen und beachten Sie auch die wichtigen Hinweise zum Verbrauchsausweis unter "Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis"!
Mögliche Objektarten: 
  • Einfamilienhaus 
  • Zweifamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus 
  • Wohn- und Geschäftshaus (max. 33 % Gewerbeanteil) 
Nachfolgende Informationen/ Unterlagen werden benötigt: 
  • Baujahr der Immobilie 
  • Wohnfläche in Quadratmetern
  • Details zur Heizungsanlage (falls vorliegend) 
  • Vorlage der Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Kalenderjahre, wobei der jüngste dort betrachtete Zeitraum mind. 15 Monate zurückliegen muss
Für Eigentumswohnungen kann kein einzelner Energieausweis erstellt werden. Hier ist ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus (ggf. über die Hausverwaltung) auszuwählen. 

Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis 

Gebäudetyp 
  • Nur zulässig für bestehende Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, 
  • oder Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, 
  • wenn der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde 
  • oder das Gebäude bereits dem Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht. 
  • Nicht zulässig für Neubauten – hier ist ein Bedarfsausweis verpflichtend. 
Vorhandene Heizkostenabrechnungen 
  • Es müssen mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre an Heiz- und ggf. Warmwasserverbrauchsdaten vorliegen.
  • Die Verbrauchsdaten müssen vollständig und plausibel sein. 
  • Der Betrachtungszeitraum sollte nicht älter als 5 Jahre sein und mind. 15 Monate zurückliegen. 
  • Keine wesentlichen Modernisierungen in der Verbrauchsperiode 
  • Ab Beginn des betrachteten Verbrauchszeitraumes bis zum Ausstellzeitpunkt, dürfen keine grundlegenden energetischen Sanierungsmaßnahmen stattgefunden haben, da diese das Ergebnis verzerren würde.
Zugänglichkeit relevanter Gebäudedaten 
  • Angaben zur Gebäudenutzung, 
  • Wohnfläche, 
  • Baujahr, 
  • Anlagentechnik (Heizung/Warmwasser) und 
  • Gebäudetyp 
müssen verfügbar sein. 
Keine erheblichen Leerstände Gebäude dürfen in den betrachteten Jahren nicht über längere Zeit teilweise oder vollständig leer gestanden haben, da das den Energieverbrauch künstlich senken kann. Die Leerstände müssen angegeben werden.