Bedarfsausweis - Self-Service per App durch Eigentümer
89,00 €*
Erfassen Sie Gebäudedaten flexibel per App und erhalten Sie Ihren Energieausweis als PDF – ohne Fachkraft oder Termin.Bitte achten Sie darauf, die korrekte Objektart auszuwählen, da eine falsche Auswahl zu einer Stornierung der Bestellung führen kann.Mögliche Objektarten: EinfamilienhausZweifamilienhaus Nachfolgende Informationen werden benötigt: Baujahr der Immobilie Wohnfläche in Quadratmetern Jahr, Art und Umfang durchgeführter Modernisierungen (wie z.B. neue Fenster, Dämmungsmaßnahmen, etc.) Details zur Heizungsanlage (falls vorliegend) Informationen zur Photovoltaik-Anlage (falls vorhanden) Angaben zu Wänden, Boden, Geschossdecken und Dach - Aufbau, Dämmung, zughörige U-Werte (falls vorliegend) Für Eigentumswohnungen kann kein einzelner Energieausweis erstellt werden. Hier ist ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus (ggf. über die Hausverwaltung) auszuwählen.
Verbrauchsausweis - Self Service per App durch Eigentümer
49,00 €*
Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs in den vergangenen 3 Abrechnungszeiträumen. Bitte achten Sie darauf, die korrekte Objektart auszuwählen, da eine falsche Auswahl zu einer Stornierung der Bestellung führen kann. Bitte lesen und beachten Sie auch die wichtigen Hinweise zum Verbrauchsausweis unter "Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis"!Mögliche Objektarten: Einfamilienhaus ZweifamilienhausMehrfamilienhaus Wohn- und Geschäftshaus (max. 33 % Gewerbeanteil) Nachfolgende Informationen/ Unterlagen werden benötigt: Baujahr der Immobilie Wohnfläche in QuadratmeternDetails zur Heizungsanlage (falls vorliegend) Vorlage der Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Kalenderjahre, wobei der jüngste dort betrachtete Zeitraum mind. 15 Monate zurückliegen mussFür Eigentumswohnungen kann kein einzelner Energieausweis erstellt werden. Hier ist ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus (ggf. über die Hausverwaltung) auszuwählen. Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis Gebäudetyp Nur zulässig für bestehende Wohngebäude mit mehr als 4
Wohneinheiten, oder
Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, wenn der Bauantrag
nach dem 1.11.1977 gestellt wurde oder das Gebäude bereits dem
Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht. Nicht zulässig für Neubauten – hier ist ein Bedarfsausweis
verpflichtend. Vorhandene Heizkostenabrechnungen Es müssen mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre an Heiz-
und ggf. Warmwasserverbrauchsdaten vorliegen.Die Verbrauchsdaten müssen vollständig und plausibel sein. Der Betrachtungszeitraum sollte nicht älter als 5 Jahre sein und mind. 15 Monate zurückliegen. Keine wesentlichen Modernisierungen in der Verbrauchsperiode Ab Beginn des betrachteten Verbrauchszeitraumes bis zum
Ausstellzeitpunkt,
dürfen keine grundlegenden energetischen Sanierungsmaßnahmen
stattgefunden haben,
da diese das Ergebnis verzerren würde.Zugänglichkeit relevanter Gebäudedaten Angaben zur Gebäudenutzung, Wohnfläche, Baujahr, Anlagentechnik
(Heizung/Warmwasser) und Gebäudetyp müssen verfügbar sein. Keine erheblichen Leerstände
Gebäude dürfen in den betrachteten Jahren nicht über längere
Zeit teilweise oder vollständig leer gestanden haben, da das
den Energieverbrauch künstlich senken kann. Die Leerstände
müssen angegeben werden.