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Bequem & einfach zum Energieausweis

Schnell. Flexibel. Präzise.

Wählen Sie aus 4 Varianten Ihren Energieausweis

Verbrauchsausweis - Self Service per App durch Eigentümer
Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs in den vergangenen 3 Abrechnungszeiträumen. Bitte achten Sie darauf, die korrekte Objektart auszuwählen, da eine falsche Auswahl zu einer Stornierung der Bestellung führen kann. Bitte lesen und beachten Sie auch die wichtigen Hinweise zum Verbrauchsausweis unter "Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis"!Mögliche Objektarten: Einfamilienhaus ZweifamilienhausMehrfamilienhaus Wohn- und Geschäftshaus (max. 33 % Gewerbeanteil) Nachfolgende Informationen/ Unterlagen werden benötigt: Baujahr der Immobilie Wohnfläche in QuadratmeternDetails zur Heizungsanlage (falls vorliegend) Vorlage der Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Kalenderjahre, wobei der jüngste dort betrachtete Zeitraum mind. 15 Monate zurückliegen mussFür Eigentumswohnungen kann kein einzelner Energieausweis erstellt werden. Hier ist ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus (ggf. über die Hausverwaltung) auszuwählen. Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis Gebäudetyp Nur zulässig für bestehende Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, oder Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, wenn der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde oder das Gebäude bereits dem Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht. Nicht zulässig für Neubauten – hier ist ein Bedarfsausweis verpflichtend. Vorhandene Heizkostenabrechnungen Es müssen mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre an Heiz- und ggf. Warmwasserverbrauchsdaten vorliegen.Die Verbrauchsdaten müssen vollständig und plausibel sein. Der Betrachtungszeitraum sollte nicht älter als 5 Jahre sein und mind. 15 Monate zurückliegen. Keine wesentlichen Modernisierungen in der Verbrauchsperiode Ab Beginn des betrachteten Verbrauchszeitraumes bis zum Ausstellzeitpunkt, dürfen keine grundlegenden energetischen Sanierungsmaßnahmen stattgefunden haben, da diese das Ergebnis verzerren würde.Zugänglichkeit relevanter Gebäudedaten Angaben zur Gebäudenutzung, Wohnfläche, Baujahr, Anlagentechnik (Heizung/Warmwasser) und Gebäudetyp müssen verfügbar sein. Keine erheblichen Leerstände Gebäude dürfen in den betrachteten Jahren nicht über längere Zeit teilweise oder vollständig leer gestanden haben, da das den Energieverbrauch künstlich senken kann. Die Leerstände müssen angegeben werden.

49,00 €*
Bedarfsausweis - Self-Service per App durch Eigentümer
Erfassen Sie Gebäudedaten flexibel per App und erhalten Sie Ihren Energieausweis als PDF – ohne Fachkraft oder Termin.Bitte achten Sie darauf, die korrekte Objektart auszuwählen, da eine falsche Auswahl zu einer Stornierung der Bestellung führen kann.Mögliche Objektarten: EinfamilienhausZweifamilienhaus Nachfolgende Informationen werden benötigt: Baujahr der Immobilie Wohnfläche in Quadratmetern Jahr, Art und Umfang durchgeführter Modernisierungen (wie z.B. neue Fenster, Dämmungsmaßnahmen, etc.) Details zur Heizungsanlage (falls vorliegend) Informationen zur Photovoltaik-Anlage (falls vorhanden) Angaben zu Wänden, Boden, Geschossdecken und Dach - Aufbau, Dämmung, zughörige U-Werte (falls vorliegend) Für Eigentumswohnungen kann kein einzelner Energieausweis erstellt werden. Hier ist ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus (ggf. über die Hausverwaltung) auszuwählen.

89,00 €*
Bedarfsausweis - Videobegleitung mit Fachkraft
Sie erfassen die Daten für den Energieausweis gemeinsam per Videotelefonie mit einer Fachkraft. Bitte achten Sie darauf, die korrekte Objektart auszuwählen, da eine falsche Auswahl zu einer Stornierung der Bestellung führen kann. Mögliche Objektarten: Einfamilienhaus ZweifamilienhausNachfolgende Informationen werden benötigt: Baujahr der Immobilie Wohnfläche in Quadratmetern Jahr, Art und Umfang durchgeführter Modernisierungen (wie z.B. neue Fenster, Dämmungsmaßnahmen, etc.) Details zur Heizungsanlage (falls vorliegend) Informationen zur Photovoltaik-Anlage (falls vorhanden) Angaben zu Wänden, Boden, Geschossdecken und Dach - Aufbau, Dämmung, zughörige U-Werte (falls vorliegend) Für Eigentumswohnungen kann kein einzelner Energieausweis erstellt werden. Hier ist ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus (ggf. über die Hausverwaltung) auszuwählen.

199,00 €*
Bedarfsausweis - vor Ort durch Fachkraft
In einem Vor-Ort-Termin werden alle Daten durch eine Fachkraft erfasst.Bitte achten Sie darauf, die korrekte Objektart auszuwählen, da eine falsche Auswahl zu einer Stornierung der Bestellung führen kann. Mögliche Objektarten: EinfamilienhausZweifamilienhaus Nachfolgende Informationen werden benötigt: Baujahr der Immobilie Wohnfläche in Quadratmetern Jahr, Art und Umfang durchgeführter Modernisierungen (wie z.B. neue Fenster, Dämmungsmaßnahmen, etc.) Details zur Heizungsanlage (falls vorliegend) Informationen zur Photovoltaik-Anlage (falls vorhanden) Angaben zu Wänden, Boden, Geschossdecken und Dach - Aufbau, Dämmung, zughörige U-Werte (falls vorliegend) Für Eigentumswohnungen kann kein einzelner Energieausweis erstellt werden. Hier ist ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus (ggf. über die Hausverwaltung) auszuwählen.Bitte beachten Sie, dass wir die Erstellung von Energiebedarfsausweisen mit vor Ort Unterstützung derzeit noch nicht auf Inseln anbieten können. Bitte nutzen Sie in diesen Fällen unser Video- oder Self-Service Angebot.

299,00 €*

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Bitte lesen und beachten Sie die wichtigen Hinweise zum Verbrauchsausweis
Die Verbrauchsdaten müssen einen zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten abdecken. Das Ende dieses Zeitraums darf nicht mehr als 18 Monate zurück liegen, jedoch mindestens 4 Monate. 
Wenn während der 36 Monate die Heizung gewechselt wurde, dürfen die Verbräuche zusammengezählt werden, wenn der Energieträger gleichgeblieben ist (z. B. Gas). Hat sich der Energieträger geändert (z. B. von Öl auf Gas), müssen die Verbräuche getrennt angegeben werden. 
Ein Energieausweis ist höchstens 10 Jahre gültig. Seine Aussagekraft nimmt jedoch ab, wenn in dieser Zeit wichtige Modernisierungsmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs durchgeführt wurden, wie zum Beispiel der Austausch der Heizung von Gas auf eine Wärmepumpe oder die komplette Dämmung des Hauses; ggf. kann es zu Problemen bei der Anerkennung kommen. 
Nach § 83 Abs. 3 GEG muss der Eigentümer sicherstellen, dass die von ihm bereitgestellten Daten korrekt sind. Der Aussteller ist verpflichtet, diese Daten sorgfältig zu prüfen und darf sie nicht für seine Berechnungen verwenden, wenn Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen. Daraus ergibt sich für uns die Pflicht, uns mithilfe einer passenden Fotodokumentation zu den Angaben im Erfassungsbogen einen eigenen Eindruck von der Immobilie zu verschaffen.

Vorteile eines Energieausweises